Änderungen in der Notenbildungsverordnung

Wesentliche Grundlage der Leistungsbewertung ist nicht mehr die im häuslichen Bereich erstellte Arbeit, sondern die Leistung, die in der Schule erbracht wird. Damit soll die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler erhöht werden.

„Wurde eine Leistung ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht, schließt sich hieran eine Präsentation durch die Schülerin oder den Schüler sowie ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an, die wesentliche Grundlage für die Bewertung der GFS sind.“ NVO §9, Absatz 3

  • Leistung außerhalb des Unterrichts: das im häuslichen Bereich erstellte Produkt z.B. PPT, Video, Handout
  • Präsentation: Performance vor der Lerngruppe z.B. Vortrag, Körpersprache, Moderation
  • Reflexionsgespräch: Gespräch mit der Lehrkraft vor der Klasse z.B. über den Entstehungsprozess, den Inhalt oder Transfers

Grundsätzliches

Jede Schülerin / jeder Schüler muss ab Klasse 7 eine sog. GFS (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) pro Schuljahr in einem Fach nach Wahl halten. Das Fach wird in Absprache mit der Fachlehrkraft bis zu den Herbstferien festgelegt.

In der Kursstufe sind insgesamt drei GFS in verschiedenen Fächern Pflicht. Die Festlegung erfolgt im ersten Kurshalbjahr der Jahrgangsstufe 1. Eine vierte GFS kann freiwillig gehalten werden.

Die Fachlehrkraft legt in Absprache mit dem Schüler/der Schülerin den Termin für die GFS fest − Die GFS kann nur nach rechtzeitiger Absprache und mit nachvollziehbarer Begründung terminlich verschoben werden

Eine GFS zählt wie eine Klassenarbeit und sollte hinsichtlich des Aufwands und des Umfangs der Vorbereitung auf eine Klassenarbeit entsprechen.

Eine GFS ist eine eigenständig erbrachte Leistung. Alle verwendeten Quellen müssen angegeben werden. Liegt eine Täuschungshandlung vor, dann gelten dieselben Regeln wie bei einer schriftlichen Leistungsmessung.

Das Anfertigen einer Hausarbeit ist ebenso wie das Halten einer zusätzlichen GFS nicht möglich.

Fächerübergreifende Richtlinien

Gewichtung

Leistung außerhalb des UnterrichtsPräsentationReflexionsgespräch
25%75%

Vorlauf

  • 1 Woche vor GFS-Termin Abgabe einer Gliederung, eines Konzepts o.ä.
  • Weitere Absprachen mit der jeweiligen Fachlehrkraft

Zeitvorgaben (Mindestanforderung ohne Praxisteil)

KlassenstufePräsentation (in Minuten)Reflexionsgespräch (in Minuten)
Kl. 77bis zu 7
Kl. 8/910-12bis zu 10 bis zu 12
Kl. 10/11 (G9)15bis zu 15
J1/J220bis zu 20
  • fach- und aufgabenspezifische Abweichungen finden sich in den jeweiligen fachspezifischen

Konkretisierungen

  • Bekanntgabe der Bewertung
  • erfolgt immer schriftlich mit mindestens folgenden Informationen:
Name:Thema:
Bestandteile der GFSLeistung außerhalb des UnterrichtsPräsentationReflexionsgespräch
Gewichtung25%75%
Bewertung  
Gesamtergebnis 

Umgang mit KI

Die GFS ist eine eigenständige Schülerleistung. Künstliche Intelligenz (KI) kann hilfreich sein, muss aber verantwortungsvoll eingesetzt werden. Folgende Regeln gelten für den Einsatz von KI bei der Vorbereitung einer GFS:

  1. Transparenz
  2. Jede Nutzung von KI muss offengelegt werden.
  3. Quellenangaben erfolgen im Literaturverzeichnis, z. B.: ChatGPT, Abfrage am 15.09.2025, Prompt: ….
  4. Nicht gekennzeichnete KI-Nutzung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
  • Erlaubte Einsatzmöglichkeiten
  • KI darf unterstützend eingesetzt werden (Ideensammlung, Gliederung, sprachliche Verbesserung, Bildgestaltung).
  • Die inhaltliche Ausarbeitung, Analyse und Bewertung müssen eigenständig erfolgen.
  • Reine KI-Texte oder Präsentationen ohne Eigenleistung sind nicht erlaubt.
  • Dokumentation des Einsatzes von KI

Mit der GFS wird eine kurze Arbeitsdokumentation abgegeben:

  • Wozu wurde KI genutzt?
    • Welche Ergebnisse wurden übernommen oder verworfen?
    • Welche Entscheidungen wurden selbst getroffen?
  • KI und Bewertung der GFS
  • Positiv bewertet wird, wenn KI kritisch genutzt und reflektiert wird.
  • Maßgeblich bleibt die Eigenleistung in:
  • Verständnis der Inhalte
    • mündlicher Präsentation
    • Diskussion und Beantwortung von Fragen
  • Verbindliche Absprachen mit der Fachlehrkraft
  • Die jeweilige Fachlehrkraft kann individuelle Vorgaben machen (z. B. Einschränkung oder Verbot bestimmter KI-Nutzungen).
  • Diese Vorgaben sind verbindlich und fließen in die Bewertung ein.
  • Merke: KI ist ein Hilfsmittel – die Leistung besteht darin, Wissen zu verstehen, kritisch zu verarbeiten und selbstständig darzustellen.

Fachspezifische Absprachen

Die aufgeführten Richtlinien gelten fächerübergreifend für eine „gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS) am JVG. In den einzelnen Fächern können abweichende oder ergänzende fachspezifische Kriterien festgelegt werden.

Diese speziellen Kriterien der einzelnen Fächer befinden sich hier: