Änderungen in der Notenbildungsverordnung
Wesentliche Grundlage der Leistungsbewertung ist nicht mehr die im häuslichen Bereich erstellte Arbeit, sondern die Leistung, die in der Schule erbracht wird. Damit soll die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler erhöht werden.
„Wurde eine Leistung ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht, schließt sich hieran eine Präsentation durch die Schülerin oder den Schüler sowie ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an, die wesentliche Grundlage für die Bewertung der GFS sind.“ NVO §9, Absatz 3
- Leistung außerhalb des Unterrichts: das im häuslichen Bereich erstellte Produkt z.B. PPT, Video, Handout
- Präsentation: Performance vor der Lerngruppe z.B. Vortrag, Körpersprache, Moderation
- Reflexionsgespräch: Gespräch mit der Lehrkraft vor der Klasse z.B. über den Entstehungsprozess, den Inhalt oder Transfers
Grundsätzliches
Jede Schülerin / jeder Schüler muss ab Klasse 7 eine sog. GFS (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) pro Schuljahr in einem Fach nach Wahl halten. Das Fach wird in Absprache mit der Fachlehrkraft bis zu den Herbstferien festgelegt.
In der Kursstufe sind insgesamt drei GFS in verschiedenen Fächern Pflicht. Die Festlegung erfolgt im ersten Kurshalbjahr der Jahrgangsstufe 1. Eine vierte GFS kann freiwillig gehalten werden.
Die Fachlehrkraft legt in Absprache mit dem Schüler/der Schülerin den Termin für die GFS fest − Die GFS kann nur nach rechtzeitiger Absprache und mit nachvollziehbarer Begründung terminlich verschoben werden
Eine GFS zählt wie eine Klassenarbeit und sollte hinsichtlich des Aufwands und des Umfangs der Vorbereitung auf eine Klassenarbeit entsprechen.
Eine GFS ist eine eigenständig erbrachte Leistung. Alle verwendeten Quellen müssen angegeben werden. Liegt eine Täuschungshandlung vor, dann gelten dieselben Regeln wie bei einer schriftlichen Leistungsmessung.
Das Anfertigen einer Hausarbeit ist ebenso wie das Halten einer zusätzlichen GFS nicht möglich.
Fächerübergreifende Richtlinien
Gewichtung
| Leistung außerhalb des Unterrichts | Präsentation | Reflexionsgespräch |
| 25% | 75% | |
Vorlauf
- 1 Woche vor GFS-Termin Abgabe einer Gliederung, eines Konzepts o.ä.
- Weitere Absprachen mit der jeweiligen Fachlehrkraft
Zeitvorgaben (Mindestanforderung ohne Praxisteil)
| Klassenstufe | Präsentation (in Minuten) | Reflexionsgespräch (in Minuten) |
| Kl. 7 | 7 | bis zu 7 |
| Kl. 8/9 | 10-12 | bis zu 10 bis zu 12 |
| Kl. 10/11 (G9) | 15 | bis zu 15 |
| J1/J2 | 20 | bis zu 20 |
- fach- und aufgabenspezifische Abweichungen finden sich in den jeweiligen fachspezifischen
Konkretisierungen
- Bekanntgabe der Bewertung
- erfolgt immer schriftlich mit mindestens folgenden Informationen:
| Name: | Thema: | ||
| Bestandteile der GFS | Leistung außerhalb des Unterrichts | Präsentation | Reflexionsgespräch |
| Gewichtung | 25% | 75% | |
| Bewertung | |||
| Gesamtergebnis | |||
Umgang mit KI
Die GFS ist eine eigenständige Schülerleistung. Künstliche Intelligenz (KI) kann hilfreich sein, muss aber verantwortungsvoll eingesetzt werden. Folgende Regeln gelten für den Einsatz von KI bei der Vorbereitung einer GFS:
- Transparenz
- Jede Nutzung von KI muss offengelegt werden.
- Quellenangaben erfolgen im Literaturverzeichnis, z. B.: ChatGPT, Abfrage am 15.09.2025, Prompt: ….
- Nicht gekennzeichnete KI-Nutzung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Erlaubte Einsatzmöglichkeiten
- KI darf unterstützend eingesetzt werden (Ideensammlung, Gliederung, sprachliche Verbesserung, Bildgestaltung).
- Die inhaltliche Ausarbeitung, Analyse und Bewertung müssen eigenständig erfolgen.
- Reine KI-Texte oder Präsentationen ohne Eigenleistung sind nicht erlaubt.
- Dokumentation des Einsatzes von KI
Mit der GFS wird eine kurze Arbeitsdokumentation abgegeben:
- Wozu wurde KI genutzt?
- Welche Ergebnisse wurden übernommen oder verworfen?
- Welche Entscheidungen wurden selbst getroffen?
- KI und Bewertung der GFS
- Positiv bewertet wird, wenn KI kritisch genutzt und reflektiert wird.
- Maßgeblich bleibt die Eigenleistung in:
- Verständnis der Inhalte
- mündlicher Präsentation
- Diskussion und Beantwortung von Fragen
- Verbindliche Absprachen mit der Fachlehrkraft
- Die jeweilige Fachlehrkraft kann individuelle Vorgaben machen (z. B. Einschränkung oder Verbot bestimmter KI-Nutzungen).
- Diese Vorgaben sind verbindlich und fließen in die Bewertung ein.
- Merke: KI ist ein Hilfsmittel – die Leistung besteht darin, Wissen zu verstehen, kritisch zu verarbeiten und selbstständig darzustellen.
Fachspezifische Absprachen
Die aufgeführten Richtlinien gelten fächerübergreifend für eine „gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS) am JVG. In den einzelnen Fächern können abweichende oder ergänzende fachspezifische Kriterien festgelegt werden.
Diese speziellen Kriterien der einzelnen Fächer befinden sich hier: